AGB und Widerrufsbelehrung
Ingenieurbüro Zanelli · Inhaber: Christoph Zanelli, M. Eng.
Hauptsitz (Betriebsstätte Niedersachsen): Stahlwerkstraße 121 · 26689 Apen
Zweigstelle Nordrhein-Westfalen: Tungerloh-Capellen 117 · 48712 Gescher
Kontakt: Tel: +49 (0) 176 29639140 · E-Mail: ingenieurbuerozanelli@gmail.com
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Vertragsabschlüsse und Leistungen des Ingenieurbüros Zanelli, Inhaber Christoph Zanelli, M. Eng., ansässig an den oben genannten Betriebsstätten (nachfolgend Auftragnehmer oder AN).
1.2 Der Auftragnehmer erbringt Ingenieurleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend gewerbliche/öffentliche Auftraggeber) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Bei Verbrauchern gelten ergänzend die gesonderte Widerrufsbelehrung sowie die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Ingenieurleistungen auf den Gebieten:
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Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (einfache Besichtigung, Hauptprüfung, Sonderprüfung) und gemäß RI-EBW-PRÜF
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Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken, Stege, Stützbauwerke) gemäß HOAI 2021, §§ 41 ff.
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Sanierungsplanung und -begleitung für Brückenbauwerke
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Sonstige schriftlich vereinbarte Ingenieur- und Beratungsleistungen
2.2 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot des Auftragnehmers sowie einer etwaig gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist der schriftlich vereinbarte Leistungsumfang – mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.3 Nicht Gegenstand des Vertrags sind Bauleistungen, Bauüberwachung im Sinne einer kontinuierlichen örtlichen Bauaufsicht sowie Leistungen, die ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, vier Wochen ab Ausstellungsdatum freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragserteilung (Brief, E-Mail, Auftragsschreiben) des Auftraggebers und Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nach Auftragserteilung.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs (Nachträge) bedürfen der Schriftform und sind vor Ausführung separat zu vereinbaren. Zusätzliche Leistungen, die der Auftraggeber veranlasst oder die infolge geänderter Grundlagen erforderlich werden, werden gesondert vergütet.
3.4 Soweit öffentliche Auftraggeber die Vergabe nach VOB/A oder UVgO durchführen, gelten ergänzend die Vergabeunterlagen. Im Widerspruchsfall hat die individuelle vertragliche Vereinbarung Vorrang.
§ 4 Honorar und Vergütung
4.1 Das Honorar für Planungsleistungen richtet sich nach den Vereinbarungen im Angebot. Als Orientierungsrahmen gilt die HOAI 2021, insbesondere §§ 41–44 (Ingenieurbauwerke) und §§ 45–48 (Verkehrsanlagen).
4.2 Leistungen, die nicht in den HOAI-Leistungsbildern enthalten sind (z. B. Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, RI-EBW-PRÜF-Berichte, Sonderleistungen), werden auf Basis eines Stunden- oder Pauschalpreises gemäß Angebot abgerechnet. Der aktuelle Stundensatz ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
4.3 Reisekosten (Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgelder) werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt von der dem Objekt am nächsten gelegenen Betriebsstätte (Apen oder Gescher).
4.4 Alle Honorare und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist. Sollte die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Anwendung finden, wird dies auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar.
5.2 Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Leistungsfortschritt zu verlangen.
5.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet. Gegenüber Verbrauchern gilt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
5.4 Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge zur Verfügung (Bestandszeichnungen, frühere Prüfberichte, Bauwerksunterlagen, Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Brückenprüfungen etc.).
6.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen. Mehraufwand aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Unterlagen wird gesondert auf Basis der vereinbarten Stundensätze vergütet.
6.3 Bei Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 obliegen dem Auftraggeber die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen, die Bereitstellung von Begehungsmöglichkeiten (Unterbesichtigungsgerät, Hubsteiger, Absperrungen) sowie notwendige behördliche Genehmigungen – sofern nicht ausdrücklich im Angebot durch den Auftragnehmer übernommen.
6.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehender Mehraufwand (z. B. Leerfahrten, Personalvorhaltung) wird als Nachtrag vergütet.
§ 7 Termine und Fristen
7.1 Vereinbarte Fristen und Termine sind unverbindliche Zieltermine, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine vereinbart.
7.2 Höhere Gewalt, unvorhersehbare Behinderungen (Extremwetter, unverschuldete Zugangssperren, behördliche Verfügungen) oder nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
§ 8 Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
8.3 Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, reine Vermögensfolgeschäden oder mittelbare Schäden – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.4 Der Auftragnehmer unterhält eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung. Ein Nachweis wird auf Verlangen vorgelegt.
8.5 Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Haftungsvorschriften unberührt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche
9.1 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt (Nachbesserung oder Neuerbringung der Teilleistung).
9.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Planungsleistungen, die sich auf ein Bauwerk beziehen, 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
9.3 Für reine Prüfleistungen (z. B. Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 ohne anschließende Planungsleistungen) gilt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen (Pläne, Berichte, Prüfberichte, Berechnungen, Gutachten) sind urheberrechtlich geschützte Werke des Auftragnehmers.
10.2 Mit vollständiger Honorarzahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck (das spezifische Bauwerk). Eine Weitergabe an Dritte – ausgenommen übergeordnete Behörden oder Prüfämter im Rahmen desselben Projekts – oder eine Verwendung für andere Objekte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
10.3 Wird der Auftrag vorzeitig beendet, ist das Honorar für erbrachte Teilleistungen in voller Höhe zu entrichten.
§ 11 Datenschutz
11.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zweckgebunden zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO und BDSG.
11.2 Die Datenschutzerklärung kann auf Anfrage unter der oben genannten E-Mail-Adresse angefordert werden.
§ 12 Kündigung
12.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Der Auftragnehmer hat Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen. Pauschal werden 5 % des auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Honorars als ersparte Aufwendungen abgezogen, sofern nicht Abweichendes nachgewiesen wird.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei fortgesetztem Zahlungsverzug trotz Mahnung, schwerwiegenden Verstößen gegen Mitwirkungspflichten oder Einstellung des Betriebs des Auftraggebers.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit gewerblichen Auftraggebern, Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Hauptsitz des Auftragnehmers (26689 Apen) ausschließlicher Gerichtsstand.
13.3 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Hauptvertrages bedürfen der Schriftform, einschließlich der Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
13.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Ingenieurbüro Zanelli – Christoph Zanelli, M. Eng.
HINWEIS: Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatpersonen). Gegenüber Behörden, Kommunen, Landkreisen, Unternehmen und sonstigen gewerblichen Auftraggebern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Diese Belehrung ist nur auszuhändigen, wenn Sie von einer Privatperson beauftragt werden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Ingenieurbüro Zanelli, Christoph Zanelli M. Eng., Stahlwerkstraße 121, 26689 Apen (alternativ für Verträge über die Zweigstelle NRW: Tungerloh-Capellen 117, 48712 Gescher), Tel: +49 (0) 176 29639140, E-Mail: ingenieurbuerozanelli@gmail.com – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss zum Widerruf informieren.
Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie eingesetzt haben; in keinem Fall werden Ihnen Entgelte berechnet.
Besonderer Hinweis bei vorzeitigem Leistungsbeginn
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Widerrufserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB).
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Muster-Widerrufsformular
An:
Ingenieurbüro Zanelli
Christoph Zanelli, M. Eng.
Strahlwerkstraße 121
26689 Apen
E-Mail: ingenieurbuerozanelli@gmail.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
